Für die Rundfunkgebührenpflicht auf internetfähige "neuartige Empfangsgeräte" sieht es immer schlechter aus. Wieder hat ein Gericht entschieden, "dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann". Ein interessanter Schritt wenn man bedenkt, dass man seither nur ein TV-Gerät besitzen muss, selbst wenn es unangeschlossen auf dem Dachboden steht, um für Gebühren herangezogen werden zu können.
Das Verwaltungsgericht schlug sich auf die Seite des Klägers und stützte sich dabei just auch auf die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten. Demnach hätten im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich Netzradio eingeschaltet. [heise]
Ich halte die gesamte Gebührenpolitik sowieso für äußerst ungerecht und auch nicht gerechtfertigt. Vor allem wenn man sich die Formate der öffentlich rechtlichen Sender anschaut, mal ganz abgesehen davon, dass sowieso kaum jemand "GEZ zahlt". Ich bin für eine "Rundfunksteuer", die pauschal von jedem gezahlt werden muss. Die könnte dadurch niedriger sein und vor allem könnte das Geld für die GEZ-Agenten und unsinnigen Fernsehspots eingespart werden.